Der Personalausweis
Der Personalausweis
ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger. In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen.Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits für Kinder und Jugendliche jeden Alters beantragt werden. Zur Beantragung wird der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass, die Geburtsurkunde oder der Reisepass benötigt. Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre § 2, danach zehn Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8 Euro, bei Namensänderung 13 Euro. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat.

Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises erstreckt sich auf alle Länder der Europäischen Union. Weiterhin wird er in Andorra, Bosnien und Herzegowina, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro (bis zu 30 Tage [2]), Norwegen, San Marino, der Schweiz, der Türkei (bis zu 90 Tage), der Vatikanstadt und Ägypten (im Rahmen einer Pauschalreise, ein Lichtbild ist mitzunehmen, das für eine Begleitkarte benötigt wird) als Reisedokument anerkannt. Im Gegensatz hierzu verlangen die meisten Staaten außerhalb der EU einen Reisepass und teilweise zusätzlich ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.

Einen Reisepass
vergeben Staaten als Ausweisdokument für allgemeine Reisen der Bürger ins Ausland. Zahlreiche Staaten stellen Reisepässe in unterschiedlichen Varianten aus, etwa als vorläufigen Pass oder als Pass mit einer größeren Anzahl von Seiten für Vielreisende. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.
Der Kinderreisepass
ist in Deutschland ein Pass, der an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Er ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem neuen Passbild verlängert werden. Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis. Bereits ausgestellte Kinderausweise bleiben aber bis zum eingetragenen Datum weiter gültig.
Die Bundestagswahl
dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass jeder Staatsbürger ab Volljährigkeit unabhängig von Rasse, Religion, politischer Anschauung oder Geschlecht das Recht hat zu wählen und gewählt zu werden. ... dürfen alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle weiteren Bestimmungen zur Bundestagswahl werden von einem Gesetz, dem Bundeswahlgesetz, geregelt.
***********
Quelle Wikipedia
